COVID-19

Stand 18.12.2021
Diese Regeln basieren auf der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und sind in Rücksprache mit unserem Vermieter aufgestellt worden.
Bitte beachtet, dass ein Verweigern der Einhaltung dieser Regeln den Ausschluss aus dem Spielabend zur Folge hat.

Regeln:
1) Es gilt die 3G Regel, das heisst ein Besucher muss einen Corona Schnelltest (max. 48 Stunden alt), eine überstandene Infektion (genesen, max. 6 Monate) oder eine vorhandene Impfung (Zweitimpfung min. 14 Tage her) nachweisen können.

2) Der Besucher muss unter Angabe der Ankunftszeit seine Kontakdaten hinterlegen. Hierzu liegt eine Liste aus. Diese Liste wird 4 Wochen datenschutzkonform verwahrt und dient ausschließlich einer möglichen Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt. Bei Nichtverwendung wird die Liste nach Ablauf der 4 Wochen Frist entsorgt.

3) Grundsätzlich gilt im Gebäude die Maskenpflicht!

4) Bitte denkt während eures Besuchs an den Mindestabstand von 1,5 m sowie an die gängigen Hygieneregeln, insbesondere an das Hände desinfizieren beim Betreten.

5) Jugendliche unter 16 Jahre gelten als getestet, da sie in der Schultestung sind. Daher müssen sie keinen gesonderten Nachweis erbringen. Jugendliche ab 16 Jahre gelten auch als getestet, sofern sie einen Nachweis ihrer Schule erbringen.

ACHTUNG: bitte denkt bei eurer Turnierteilnahme daran, dass diese Regeln im Laufe des Turniers verschärft werden könnten. Insbesondere die 2G Regel könnte im Laufe der Wettbewerbe verpflichtend werden. Ein Teilnehmer, der zu irgendeinem Zeitpunkt des Turniers diese Regeln nicht erfüllen kann oder will, darf von der Turnierleitung vom Turnier ausgeschlossen werden.

 

Zusätzliche Informationen